06.07.2026
Olsberg

Stellungnahme zur Gemeindeversammlung

Erkenntnisse der Missbrauchsstudie über einen Fall in der Kirchengemeinde St. Niklaus Olsberg

Stellungnahme des Erzbistums Paderborn anlässlich der Gemeindeversammlung in St. Nikolaus Olsberg am 3. Juli 2026

Paderborn / Olsberg (pdp). Die Katholische Kirchengemeinde Olsberg hat am Freitag, 3. Juli 2026, zu einer öffentlichen Gemeindeversammlung eingeladen. Anlass der Versammlung war die Aufarbeitung eines Falls sexualisierter Gewalt durch einen Kleriker Ende der 1970er Jahre sowie der Auswirkungen dieses Falls auf die betroffene Person, ihre Familie und die Kirchengemeinde St. Nikolaus.

 

Einzelheiten zum Fall:
Die betroffene Person gab 1994 gegenüber Familienangehörigen an, Ende der 1970er Jahre sexualisierte Gewalt durch den beschuldigten Kleriker erfahren zu haben. Ebenfalls im Jahr 1994 verstarb die betroffene Person infolge eines Suizids. Die Familie der betroffenen Person wandte sich an Mitglieder der Kirchengemeinde, darunter auch an den beschuldigten Kleriker. Nach übereinstimmenden Angaben von Zeitzeugen räumte der Beschuldigte die gegen ihn erhobenen Vorwürfe ein. Im Juni 1994 nahmen Familienangehörige der betroffenen Person Kontakt zum Erzbistum Paderborn auf. Es folgte ein Gespräch mit dem damaligen Personaldezernenten und dem Justiziar. Im Erzbischöflichen Generalvikariat wurden die Vorwürfe zum Missbrauch zwar gehört, jedoch nicht ihrer Folgenschwere entsprechend eingeordnet. Mögliche Konsequenzen für den Pfarrer wurden aufgezeigt, ob entsprechende Auflagen tatsächlich ausgesprochen wurden, ist zum heutigen Zeitpunkt nicht sicher belegt. Eine Entpflichtung des beschuldigten Pfarrers erfolgte nicht. Der Beschuldigte erkrankte und begab sich in stationäre Behandlung. Kurz nach seiner Rückkehr in die Gemeinde beging er am 4. Januar 1995 Suizid.

Der geschilderte Fall wurde innerhalb der unabhängigen kirchenhistorischen Studie der Universität Paderborn „Sexuelle Gewalt an Minderjährigen im Erzbistum Paderborn. Eine historische Untersuchung (1941–2002)“ aufgearbeitet. Die Studie dokumentiert, dass der damalige Diözesanbischof Johannes Joachim Degenhardt zu Lebzeiten des beschuldigten Klerikers keine konsequenten strukturellen oder disziplinarischen Maßnahmen gegen ihn in Betracht zog und sich ihm über seinen Tod hinaus ein stückweit verbunden zeigte.

Nach dem Suizid des beschuldigten Klerikers sah sich die Familie des verstorbenen Betroffenen innerhalb der Gemeinde erheblicher Ablehnung ausgesetzt. Während sich die Gemeindemitglieder in einem Spannungsfeld geprägt von der persönlichen Erinnerung an den langjährigen Seelsorger auf der einen Seite und der Auseinandersetzung mit den gegen ihn erhobenen Vorwürfen auf der anderen Seite befanden, sah sich die Familie dem Vorwurf ausgesetzt, eine Mitverantwortung für den Suizid des Beschuldigten zu tragen. Das Leid der betroffenen Person und der Familie fand lange Zeit keine angemessene Beachtung.

Verantwortung für das erlittene Leid
Zu einer transparenten Aufarbeitung sexualisierter Gewalt gehört, dass Fehlentscheidungen, unzureichender Schutz und problematische Leitungspraxis offen ausgesprochen und aufgeklärt werden.

Aus heutiger Sicht stellt der damalige Umgang mit dem Fall ein schwerwiegendes Versagen dar und entspricht in keiner Weise den Maßstäben, die heute gelten und gelten müssen: Die damaligen Verantwortungsträger in der Bistumsleitung haben es versäumt, die Familie des Betroffenen in ihrer leidvollen Situation zu unterstützen, die Verantwortung für den Umgang mit den schwerwiegenden Ereignissen zu übernehmen sowie die Kirchengemeinde, auch hinsichtlich eines sensiblen Umgangs mit der Familie des Betroffenen, zu begleiten. Aus heutiger Sicht hätte eine persönliche Verbundenheit der Leitungsverantwortlichen zu dem Beschuldigten zu keinem Zeitpunkt dazu führen dürfen, dessen Fehlverhalten, das er Zeitzeugen zufolge einräumte, nicht klar zu benennen, notwendige Konsequenzen zu unterlassen oder das Leid der Familie des Betroffenen aus dem Blick zu verlieren.

Dieses strukturelle Versagen der damaligen Verantwortlichen hat wesentlich dazu beigetragen, dass sich innerhalb der Gemeinde ein bis heute andauernder schmerzhafter Konflikt aus persönlicher Erinnerung, Zweifeln und dem Ringen um Anerkennung des begangenen Unrechts entwickeln konnte, in dessen Folge die Familie des verstorbenen Betroffenen tiefgreifenden seelischen Belastungen ausgesetzt wurde.

Erinnerungsarbeit bedeutet für uns heute, das gesamte Bild sichtbar zu machen: Das Wirken einer Person differenziert zu betrachten und Fehlverhalten ebenso klar zu benennen.

Als Erzbistum Paderborn sind wir auf Basis der heutigen Informationen davon überzeugt, dass die Vorwürfe des sexuellen Missbrauchs gegenüber dem Pfarrer zutreffen.

 

 

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