Die Türen stehen immer offen

Wiedereintritt

Wie kann ich (wieder) in die kath. Kirche eintreten?

Sie sind immer herzlich Willkommen!!

Sie denken darüber nach, in die katholische Kirche einzutreten oder zurückzukehren? Sie haben Fragen oder auch Zweifel, über den Sie sich austauschen möchten? Wir freuen uns von Herzen auf ein gutes Gespräch mit Ihnen!
Hier finden Sie den AnsprechpartnerIn Ihrer Wahl: Pastoralteam!

Wenn für Sie bereits feststeht in die katholische Kirche aufgenommen zu werden, wenden Sie sich bitte direkt an unser Pfarrbüro.
Tele: 02962-2708

Mit der Taufe sind alle Christen untrennbar mit Jesus verbunden.
Die Taufe ist ein Sakrament, niemand kann sie ablegen.
Die Taufe beschreibt auch die Zugehörigkeit zur Kirche.
Darum ist beim Wiedereintritt keine zweite Taufe nötig.

In der Taufe schenkt mir Gott gratis seine Zusage: “Du bist mein geliebtes Kind!”
Sie ist ein Geschenk. Wie jedes Geschenk kann ich es entweder nicht auspacken und in den Schrank stellen oder
ich packe es aus und nutze es für mein Leben.
Aus dem Glauben, aus der Taufe zu leben bleibt die Verantwortung jedes einzelnen Christen.
Packe ich das Geschenk der Taufe aus, dann kann es sich konkret entfalten.
Das hat Konsequenzen für mein Leben:

Ich sage „Ja“ zu Gottes uneingeschränkter Liebe und versuche, mich im Gebet und durch den Empfang der Sakramente nach Gott auszustrecken.

Ich versuche in meiner Familie, im Freundeskreis, mit meinen Nachbarn und Kollegen Versöhnung, Frieden und Wertschätzung zu leben.
Ich versuche mich, in einem mir möglichen Rahmen, sozial, caritativ oder/ und in meiner Kirchengemeinde zu engagieren.
Es geht darum, Jesus Christus immer ähnlicher zu werden, indem ich ihn besser kennen lerne und zulasse, dass er mein Leben erfüllen und verändern darf.
Das alles tue ich, weil ich immer tiefer verstehe, dass Gott mich unendlich liebt und annimmt, auch wenn ich nichts tun kann oder will.

Das geht aber nicht „solo“.
Glauben kann ich nicht alleine, für mich privat.
Der christliche Glaube bezieht die Gemeinschaft der Glaubenden ein, die Kirche.

Darum freuen wir uns, auch für Sie persönlich, wenn Sie wieder in die Kirche aufgenommen werden möchten!
Erlöst von Christus und frei werden können wir nicht allein.

Seien Sie jederzeit herzlich willkommen!

Glaube ja – Kirche nein? Erfahren Sie mehr…

Wenn Sie aus der Kirche austreten, können Sie 

… kein Taufpate oder Firmpate werden;

… keine Sakramente (Eucharistie, Krankensalbung) empfangen.
… nicht mit Priester, Heiliger Messe oder Wortgottesdienst bestattet werden;
… nicht für den Pfarrgemeinderat oder Kirchenvorstand kandidieren;
… nicht kirchlich heiraten, wenn auch Ihr/e Partner/in ausgetreten ist;

… nicht in einem Arbeitsverhältnis unter kirchlicher Trägerschaft arbeiten;

… aber herzlich gerne wieder eintreten!

Wenden Sie sich bitte an das Pfarrbüro!
Das Pfarrbüro wird Sie dann mit einem Ansprechpartner aus dem Pastoralteam in Verbindung bringen.
Der Seelsorger, die Seelsorgerin wird Kontakt mit Ihnen aufnehmen.
Sie vereinbaren einen Termin, in dem Sie Ihre Gründe für Ihren Austritt darlegen und erklären, warum Sie wieder in die Kirche aufgenommen werden möchten.
Sie erklären sich mit Ihrer Unterschrift bereit, wieder als Christ zu leben, neu in die Kirche hineinzuwachsen.
Wir empfehlen Ihnen, den Prozess durch das Gebet zu vertiefen und sich in der Bibel von Gottes Wort beschenken zu lassen.
Gerne begeleiten die Gemeinde und das Pastoralteam Sie dabei.

Folgende Dokumente benötigt das Pfarrbüro von Ihnen:

  • Kopie Ihrer Taufurkunde, wenn Sie nicht im Pastoralverbund Bigge – Olsberg getauft wurden.
  • Kopie Ihres Austritts vom Amt.

Wir begleiten Sie auf einem individuellen Weg. Nach den Gesprächen (normalerweise etwa zwei) werden Sie in einer Heiligen Messe wieder in die Kirche aufgenommen.

Informationen zur Kirchensteuer im Erzbistum Paderborn


Finanzbericht Erzbistum Paderborn 2020!


Kirchensteuer in Deutschland – Wo hin fließt das Geld?

Hintergrund: Wie kam es zur Kirchensteuer-Finanzierung in Deutschland?

Als 1803 im Zuge der Säkularisation die Kirche auf deutschem Gebiet in weiten Teilen enteignet worden war, wurden die einzelnen deutschen Länder zu Staatsleistungen verpflichtet, die den Kirchen ermöglichen sollten, ihren Auftrag weiterhin wahrnehmen zu können. Im 19. Jahrhundert wurde diese Pflicht von vielen Ländern auf die Kirchenmitglieder verteilt. Rechtlich ist die Erhebung der Kirchensteuer in der Verfassung verankert und kann von sämtlichen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften wahrgenommen werden, die als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt sind.

Daten, Zahlen, Fakten: Was macht die Kirche und wofür setzt sie sich ein?

Was ist Kirche?    Ein Video mit Menschen aus unserem Pastoralverbund:

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Die Hexenverfolgungen wurden von der Kirche verurteilt,
die Inquisition hatte mit ihnen nichts zu tun und die Päpste warnten vor dem Hexenwahn im Spätmittelalter.
Die Kreuzzüge waren keine Glaubenskriege in denen Christen mit dem Schwert missionierten.
Die Päpste förderten die Wissenschaft, erst durch die Klöster der Kirche entstand der Nährboten für die Universitäten und die unabhängige Forschung in Europa.
Christen waren Kinder ihrer Zeit, aber das Christentum war zu keinem Zeitpunkt eine Ideologie die Frauen verachtete und offenes Denken verbot.
Trotz Kreuzzüge und Konfessionsstreit: Das Christentum hat die Toleranz erfunden!

In Ihren Ohren klingen diese Sätze merkwürdig…

Dann wird es vielleicht Zeit, ganz im Sinne der Aufklärung, die aktuellen, unabhänigen Forschungsergebnisse von Historikern näher unter die Lupe zu nehmen…

Der Psychiater und Theologe Manfred Lütz zitiert Ergebnisse der neusten Geschichtsforschung und räumt so mit vielen “Klischees” über das Christentum auf, die sich noch hartnäckig in unseren Köpfen halten. Allgemeinverständlich zeigt er auf, dass es sich lohnt genauer hin zu schauen.

Buchtipp: Der Skandal der Skandale: Die geheime Geschichte des Christentums – von Manfred Lütz

Interview mit Manfred Lütz in der Tagespost!

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Was tut die Kirche?

Die Kirche hat Präventions- und Schutzmaßnahmen entwickelt und umgesetzt, um vor sexuellem Missbrauch zu schützen. Im folgenden finden Sie einige Informationen dazu:

Erstellung von Leitlinien zum Umgang mit sexuellem Missbrauch innerhalb der katholischen Kirche (diese sehen beispielsweise eine enge Zusammenarbeit mit staatlichen Stellen vor, um den Täter zur Verantwortung zu ziehen).


Jeder Hauptamtliche in der Kirche (Priester, Diakon, Gemeindereferent/innen oder Ordensangehörige) muss eine Präventionsschulung absolvieren und ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen.


Jeder Ehrenamtliche der sich für Kinder und Jugendlichen in der Kirche vor Ort einsetzt muss eine Präventionsschulung besuchen und eine Selbsterklärung unterschreiben.


Jeder Pastoralverbund soll ein institutionelles Schutzkonzept erarbeiten. Wir erstellen dieses Konzept zurzeit in unserem Pastoralverbund durch unsere Gremien (Pfarrgemeinderat). In diesem Konzept sollen Risikofaktoren ermittelt werden. Es geht darum Kinder und Jugendliche zu schützenJeder Pastoralverbund benennt einen Präventionsbeauftragten. Im Falle eines Verdachtes kann dieser angesprochen werden.


Die deutsche Bundesregierung startete im Jahr 2010 die Arbeitsgruppe Runder Tisch Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich“. Die katholische Kirche gehörte zu den regelmäßigen Teilnehmern der Sitzungen.


Durch ein ergänzendes Hilfesystem erhalten von sexualisierter Gewalt Betroffene Unterstützung und Linderung von Folgewirkungen, wenn Leistungen nicht von bestehenden Hilfesystemen übernommen werden.


Die vollständige Finanzierung der MHG – Studie übernahm die Deutsche Bischofskonferenz und forderte zugleich die vollständige Unabhängigkeit des Forschungsteams dieser Studie ein.


In der Ausbildung der Priester, Ordensangehörigen und Gemeindereferenten/innen wird seit Jahren das Thema adäquat angesprochen. Priester im Erzbistum Paderborn benötigen ein psychologisches Gutachten zu ihrer Persönlichkeitsentwicklung als Voraussetzung für die Weihe.


Das Erzbistum hat eine Reihe von Hilfsangeboten geschaffen für Menschen die von sexuellem Missbrauch in Familie oder Institutionen betroffen sind: Beratung und Hilfsangebote!

„Das Erzbistum Paderborn hat 2011 (!) eine ‚Ordnung zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen für die Erzdiözese Paderborn (Präventionsordnung – PrävO) in Kraft gesetzt“, führte Karl-Heinz Stahl als Präventionsbeauftragter für das Erzbistum Paderborn aus. Die eingerichtete Präventionsstelle biete umfangreiche Fort- und Weiterbildungen an und sei mittlerweile mit drei Personen mit einem Beschäftigungsumfang von 250 Prozent ausgestattet. „Seit dem Jahr 2013 haben insgesamt 31.151 Personen in den Gemeinden, Diensten und Einrichtungen im Erzbistum Paderborn an einer Informationsveranstaltung oder Präventionsschulung teilgenommen, es wurden bisher 578 Priester, 103 Diakone, 283 Gemeindereferentinnen und –referenten sowie 150 weitere Personen (Dekanatsmusiker, EFL Mitarbeitende, Klinikseelsorger, etc.) geschult“, so Stahl. Alle haupt- und ehrenamtlich tätigen Mitarbeiter, die Kontakt zu Kindern und Jugendlichen haben, seien zur Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses verpflichtet. Jeder katholische Rechtsträger müsse ein eigenes Schutzkonzept entwickeln.”  Mehr zum Engagement des Erzbistums:


Jeder Fall von sexuellem Missbrauch, ob in der katholischen Kirche, in Familien und anderen Institutionen, ist erschütternd und fordert uns als Christen heraus, den Schutz von Kindern und Jugendlichen stärker in den Blick zu nehmen. “Ich kann die Betroffenen der Verbrechen nur um Verzeihung und Vergebung bitten.”, so Erzbischof Josef Becker zu den Fällen im Erzbistum Paderborn, ” Und ich empfinde eine große Scham bei dieser Bitte an die Opfer, weil ihnen viel zu lange nicht, kaum oder nur unzureichend zugehört wurde.

Die Kirche hat in der Vergangenheit auf die Fälle von sexuellem Missbrauch an Kinder und Jugendliche durch Geistliche nicht adäquat reagiert und Täter bzw. Beschuldigte lediglich versetzt oder nicht angemessen zur Verantwortung gezogen. Dies soll sich ändern!

Darum hat die  Deutsche Bischofskonferenz im Jahr 2010 Leitlinien zum Umgang mit sexuellem Missbrauch innerhalb der katholischen Kirche entwickelt. Diese sind in allen Bistümern verbindlich. Es wurden in den letzten acht Jahren viel zur Prävention und Aufarbeitung des Missbrauchs umgesetzt. Auch dem Erzbistum Paderborn und unserem Erzbischof Hans – Josef Becker ist es ein Anliegen transparent und lückenlos aufzuklären und die begonnenen Präventionsmaßnamen konsequent weiterzuführen. Uns vor Ort ist es wichtig zu betonen, dass wir, gemeinsam mit dem Erzbistum Paderborn alles tun, damit Kinder und Jugendliche in unseren Gemeinden in Sicherheit und Vertrauen zu freien und verantwortungsvollen Christen heranwachsen. Wir möchten Missbrauch in Familie und Institutionen frühzeitig erkennen und Kinder und Jugendliche aktiv schützen und begleiten. Aus diesem Grund engagieren wir uns aktiv in der Präventionsarbeit. Für weitere Fragen, auch zu unserem institutionellen Schutzkonzept, wenden Sie sich bitte an unseren Präventionsbeauftragte Gabi Hennecke.