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Was tut die Kirche?
Die Kirche hat Präventions- und Schutzmaßnahmen entwickelt und umgesetzt, um vor sexuellem Missbrauch zu schützen. Im folgenden finden Sie einige Informationen dazu:
Erstellung von Leitlinien zum Umgang mit sexuellem Missbrauch innerhalb der katholischen Kirche (diese sehen beispielsweise eine enge Zusammenarbeit mit staatlichen Stellen vor, um den Täter zur Verantwortung zu ziehen).
Jeder Hauptamtliche in der Kirche (Priester, Diakon, Gemeindereferent/innen oder Ordensangehörige) muss eine Präventionsschulung absolvieren und ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen.
Jeder Ehrenamtliche der sich für Kinder und Jugendlichen in der Kirche vor Ort einsetzt muss eine Präventionsschulung besuchen und eine Selbsterklärung unterschreiben.
Jeder Pastoralverbund soll ein institutionelles Schutzkonzept erarbeiten. Wir erstellen dieses Konzept zurzeit in unserem Pastoralverbund durch unsere Gremien (Pfarrgemeinderat). In diesem Konzept sollen Risikofaktoren ermittelt werden. Es geht darum Kinder und Jugendliche zu schützen. Jeder Pastoralverbund benennt einen Präventionsbeauftragten. Im Falle eines Verdachtes kann dieser angesprochen werden.
Die deutsche Bundesregierung startete im Jahr 2010 die Arbeitsgruppe „Runder Tisch Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich“. Die katholische Kirche gehörte zu den regelmäßigen Teilnehmern der Sitzungen.
Durch ein ergänzendes Hilfesystem erhalten von sexualisierter Gewalt Betroffene Unterstützung und Linderung von Folgewirkungen, wenn Leistungen nicht von bestehenden Hilfesystemen übernommen werden.
Die vollständige Finanzierung der MHG – Studie übernahm die Deutsche Bischofskonferenz und forderte zugleich die vollständige Unabhängigkeit des Forschungsteams dieser Studie ein.
In der Ausbildung der Priester, Ordensangehörigen und Gemeindereferenten/innen wird seit Jahren das Thema adäquat angesprochen. Priester im Erzbistum Paderborn benötigen ein psychologisches Gutachten zu ihrer Persönlichkeitsentwicklung als Voraussetzung für die Weihe.
Das Erzbistum hat eine Reihe von Hilfsangeboten geschaffen für Menschen die von sexuellem Missbrauch in Familie oder Institutionen betroffen sind: Beratung und Hilfsangebote!
„Das Erzbistum Paderborn hat 2011 (!) eine ‚Ordnung zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen für die Erzdiözese Paderborn (Präventionsordnung – PrävO) in Kraft gesetzt“, führte Karl-Heinz Stahl als Präventionsbeauftragter für das Erzbistum Paderborn aus. Die eingerichtete Präventionsstelle biete umfangreiche Fort- und Weiterbildungen an und sei mittlerweile mit drei Personen mit einem Beschäftigungsumfang von 250 Prozent ausgestattet. „Seit dem Jahr 2013 haben insgesamt 31.151 Personen in den Gemeinden, Diensten und Einrichtungen im Erzbistum Paderborn an einer Informationsveranstaltung oder Präventionsschulung teilgenommen, es wurden bisher 578 Priester, 103 Diakone, 283 Gemeindereferentinnen und –referenten sowie 150 weitere Personen (Dekanatsmusiker, EFL Mitarbeitende, Klinikseelsorger, etc.) geschult“, so Stahl. Alle haupt- und ehrenamtlich tätigen Mitarbeiter, die Kontakt zu Kindern und Jugendlichen haben, seien zur Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses verpflichtet. Jeder katholische Rechtsträger müsse ein eigenes Schutzkonzept entwickeln.” Mehr zum Engagement des Erzbistums:

Jeder Fall von sexuellem Missbrauch, ob in der katholischen Kirche, in Familien und anderen Institutionen, ist erschütternd und fordert uns als Christen heraus, den Schutz von Kindern und Jugendlichen stärker in den Blick zu nehmen. “Ich kann die Betroffenen der Verbrechen nur um Verzeihung und Vergebung bitten.”, so Erzbischof Josef Becker zu den Fällen im Erzbistum Paderborn, ” Und ich empfinde eine große Scham bei dieser Bitte an die Opfer, weil ihnen viel zu lange nicht, kaum oder nur unzureichend zugehört wurde.”
Die Kirche hat in der Vergangenheit auf die Fälle von sexuellem Missbrauch an Kinder und Jugendliche durch Geistliche nicht adäquat reagiert und Täter bzw. Beschuldigte lediglich versetzt oder nicht angemessen zur Verantwortung gezogen. Dies soll sich ändern!
Darum hat die Deutsche Bischofskonferenz im Jahr 2010 Leitlinien zum Umgang mit sexuellem Missbrauch innerhalb der katholischen Kirche entwickelt. Diese sind in allen Bistümern verbindlich. Es wurden in den letzten acht Jahren viel zur Prävention und Aufarbeitung des Missbrauchs umgesetzt. Auch dem Erzbistum Paderborn und unserem Erzbischof Hans – Josef Becker ist es ein Anliegen transparent und lückenlos aufzuklären und die begonnenen Präventionsmaßnamen konsequent weiterzuführen. Uns vor Ort ist es wichtig zu betonen, dass wir, gemeinsam mit dem Erzbistum Paderborn alles tun, damit Kinder und Jugendliche in unseren Gemeinden in Sicherheit und Vertrauen zu freien und verantwortungsvollen Christen heranwachsen. Wir möchten Missbrauch in Familie und Institutionen frühzeitig erkennen und Kinder und Jugendliche aktiv schützen und begleiten. Aus diesem Grund engagieren wir uns aktiv in der Präventionsarbeit. Für weitere Fragen, auch zu unserem institutionellen Schutzkonzept, wenden Sie sich bitte an unseren Präventionsbeauftragte Gabi Hennecke.